Die Sicherheitsdienste

Sicherheitsdienste sind immens wichtig und aus der Gesellschaft nicht mehr wegzudenken!

Aus diesem Grunde können Sie sich glücklich schätzen, dass es sie gibt!

Man versteht darunter eine Dienstleistung, welche im Sinne eines Auftrages von verschiedenen Unternehmen oder anderen Arten einer Einrichtung durchgeführt bzw. vorgenommen wird.

In manchen Fällen werden diese Aufträge in Form von speziellen, diversen Aufgaben auch an so genannte Fremdfirmen vergeben - diese Beauftragung nennt sich Outsourching.

Das allgemeine Spektrum anhand von Dienstleistungen umfasst folgende Sicherheitsdienste:

Den Veranstaltungsservice, worunter man zum Beispiel Einlass- und Kassenkontrollen versteht, den Brandschutz anhand von Sprinklerproben und Brandwachen, den Revierdienst im Sinne von Einheiten des Streifendienstes, den allgemeinen Objektschutz in Form einer Absicherung sowie die Alarmaufschaltung, wozu Videoüberwachungssysteme und Gefahrenmeldeanlagen zählen.

Demnach werden Sicherheitsdienste anhand vieler Aufgaben durchgeführt; sei es die Bewachung von Objekten, diverse Kontrollen anhand Durchleuchtungen und mittels Diensthunden, Pförtnertätigkeiten, Personenschutz, Transporte von Zahlungsmitteln oder die Überwachung von Notrufstellen.

Sicherheitsdienste jeglicher Art werden in verschiedenen Einrichtungen durchgeführt:

Angefangen in Diskotheken, Stadien, Häfen, Synagogen, Kasernen oder diversen Privatgebäuden bis hin zu Flughäfen und Bahnhöfen anhand Sicherheitskontrollen. Aber auch Energieanlagen, wie zum Beispiel Kernkraftwerke, zählen genauso dazu, wie öffentliche Einrichtungen und Museen sowie spezielle Lagerplätze, bei denen bestimmte entzündliche Stoffe, wertvolle Güter oder auch Gefahrgüter (Sprengstoffe) sowie Depots im Sinne von Munitionen bewacht werden müssen.

Was die rechtliche Grundlage der Sicherheitsdienste betrifft, so gilt in Deutschland, dass der jeweilige Unternehmer dazu verpflichtet ist, seinen Mitarbeitern Ausweise auszustellen. Diese Ausweise müssen ein Lichtbild tragen und es müssen auf ihm die Namen von Unternehmer und Mitarbeiter vermerkt sein zuzüglich der Anschrift des Unternehmers. Auch müssen diese Ausweise von beiden Partnern unterzeichnet sein.

Dieser Ausweis muss stets mitgeführt werden, damit er jederzeit zur Kontrolle bei der jeweiligen Behörde vorgelegt werden kann. Führt ein Mitarbeiter Sicherheitsdienste im privaten Bereich oder öffentlichem Verkehrsraum aus, so muss auf dessen Ausweis nur sein Name oder eine Kennnummer sowie der Name seines Unternehmers vermerkt sein.

Solche Mitarbeiter müssen allerdings eine Dienstbekleidung tragen; diese darf keinesfalls den militärischen oder behördlichen Uniformen ähneln. Ansonsten aber kann in allen anderen Fällen dieser Dienste der jeweilige Unternehmer die Dienstbekleidung frei auswählen.